Gefährdungsbeurteilung
Eine Baustelle ohne Unfälle sollte das Ziel aller an einer Baustelle Beteiligten sein. In den DGUV-Vorschriften ist daher geregelt, dass der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat.
Im täglichen Geschäft wird der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oft zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. In unserem Betrieblichen Management System haben wir die für Sie wichtigsten Gesetze, Vorschriften und Regeln zusammengestellt und eine Vorlage für Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet.
Wir sind der Meinung, dass Sie Ihre Zeit nicht in die Pflege und den Aufbau neuer Software-Systeme investieren sollten, wohl aber in die Erstellung Ihrer Gefährdungsanalysen. Deshalb haben wir für Sie eine Vorlage in MS Excel erstellt. Grundlage unserer Gefährdungsbeurteilung sind die Bausteine der Arbeitssicherheit der BG Bau.
Unterlagen im BMS-Handbuch
Gerne erweiteren wir die Sammlung der hinterlegten Schriften nach Ihren Bedürfnissen.
"Eine Gefahr, die man kennt, ist keine Gefahr mehr."
Hans Joachim von Zieten